BEV: Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen zu Axel Bierbach Insolvenzverwalter

Nach einer am Montag verschickten Pressemitteilung, in der massive Vorwürfe gegen den Münchner Insolvenzverwalter der MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, gegen Axel Bierbach, erhoben wurden, bestätigte in einer Mail an Stromanzeiger.de die Staatsanwaltschaft München:

Heftiger Schlagabtausch rund um die Münchner Kanzlei MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.

Es gebe zwei Ermittlungsverfahren gegen Insolvenzverwalter Axel Bierbach, der vorläufig auf das Insolvenzverfahren der BEV Bayerische Energieversorgung angesetzt ist.

So schrieb Oberstaatsanwältin Anne Leiding: «Bei der Staatsanwaltschaft München I sind eine Vielzahl von Anzeigen ‘gegen die BEV’ und zwei Strafanzeigen, die namentlich gegen den Insolvenzverwalter Herrn Bierbach gerichtet waren, eingegangen. Die Strafanzeigen gegen Herrn Bierbach wurden, wie es die Aktenordnung vorgibt, als Ermittlungsverfahren erfasst.» Derzeit werde geprüft, ob strafbare Taten vorlägen oder nicht.

Doch worum geht es eigentlich?

Am Montagmorgen war von einer auf Rechtsstreitigkeiten spezialisierten Berliner Agentur eine Pressemeldung versendet worden unter der Überschrift «BEV: Aufstand der Gläubiger gegen untätige Insolvenzrichterin. Stromversorger verschickt wissentlich falsche Abrechnungen - Staatsanwalt ermittelt wegen Erpressung gegen Insolvenzverwalter Bierbach».

 

Der folgende Pressemeldungstext sei, wie man gegenüber der Redaktion versicherte, zuvor rechtlich von mehreren Anwälten geprüft und als angeblich richtig freigegeben worden. Wir zitieren aus der Pressemeldung wörtlich:

  • «Im Vorfeld des Insolvenzverfahrens der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH regt sich Unmut über die zuständige Insolvenzrichterin am Amtsgericht München und den von ihr eingesetzten, vorläufigen Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen aus München.»

Anmerkung der Redaktion: Es soll sich um Richterin Verena Wohlrabe handeln. Jedenfalls heißt es in der Pressemeldung weiter:

  • Eine «beträchtliche Zahl Gläubiger», aber auch «der ehemalige CEO und Verwaltungsrat der Genie Holding AG (ehemalige Muttergesellschaft der BEV), Boris Wehlauer» würfen «der Insolvenzrichterin Untätigkeit» vor.
  • Grund: Sie «genüge» angeblich «ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht».
  • Für Aufregung sorgten derzeit angeblich «tausende von falschen und überhöhten Abrechnungen».
  • Sie seien angeblich «auf Anweisung und mit Unterschrift des vorläufigen Insolvenzverwalters an die ehemaligen BEV-Kunden verschickt» worden.

Die Pressemeldung skizziert weiter:

  • Inzwischen ermittele «die Staatsanwaltschaft München I gegen Axel Bierbach, gegen den Strafanzeigen eingegangen» seien.
  • Vor allem, heißt es in der Pressemeldung weiter, sorge angeblich «die von Bierbach engagierte Inkassofirma Creditreform... mit ihrem rüden Auftritt für Verärgerung» und gerate «zunehmend ins Rampenlicht».
  • So gebe es angeblich «teilweise falsche und überhöhte Forderungen» gegen BEV-Kunden, welche die zuständige Creditreform angeblich versuche einzutreiben, lautet der Vorwurf.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereite angeblich «eine Musterfeststellungsklage wegen der falschen Abrechnungen» vor.

Vorfinanzierung von drei Millionen

Im Vorfeld der Probleme hätte der vorläufige Insolvenzverwalter der BEV Energie, Axel Bierbach, «mit der Inkassofirma Creditreform einen Deal ausgehandelt».

  • Das Unternehmen habe «dem Insolvenzverwalter rund drei Millionen Euro Vorfinanzierung» zugestanden, «damit die ausstehenden Abrechnungen der BEV erstellt werden» hätten können, wird in der Pressemeldung weiter ausgebreitet.
  • Im Gegenzug habe «die Creditreform das Inkasso für die Abrechnungen der BEV-Kunden zugestanden» bekommen.
  • Dies sei, heißt es in der Pressemitteilung zudem, welche sich offensichtlich auf Insider-Informationen stützt, «an sich ein lukratives Geschäft für das Inkassounternehmen angesichts der rund 300.000 ehemaligen BEV Kunden».

Eine Presseanfrage zu den Vorwürfen mit Fristsetzung Montagnachmittag 17 Uhr an die Pressestelle von Creditreform blieb zunächst bis Montagabend 19 Uhr unbeantwortet. Gegen 19.30 Uhr erreichte uns schließlich folgende Mail von «Philipp Ganzmüller, geschäftsführender Gesellschafter Creditreform München Ganzmüller, Groher & Kollegen KG» mit den folgenden Worten:

  • «Ich vertrete die Creditreform-ARGE für die BEV-Insolvenz nach außen. Die Inhalte der anliegenden Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Ihnen noch direkt zugehen wird, entsprechen unserem Kenntnisstand und unserer Rechtsauffassung.»

Heißt: Der Vertreter der Creditreform nahm selbst keine nähere Stellungnahme, sondern verwies auf jene von Axel Bierbach, die wir am Ende dieses Artikels publizieren.

Kunden ärgern sich in Facebook-Gruppe

Jedenfalls heißt es in der Pressemitteilung weiter, wonach sich BEV-Kunden mittlerweile über «Facebook organisiert» hätten und gegen die angeblich «überhöhten Zahlungsaufforderungen massenhaft Widerspruch» eingelegt hätten.

  • Die Gründe dafür seien: Entweder seien angeblich «die vertraglich zugesicherten Boni für Neukunden nicht mit eingerechnet» worden.
  • Oder «die Jahresverbrauchsrechnung» beruhe angeblich «nicht auf einem exakten Verbrauch, sondern vielmehr nur auf Schätzungen des Verbrauchs.»

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV hätten allerdings vorgeschrieben, «dass die BEV auf Grundlage tatsächlicher Werte abrechnen» hätte müsse. Mitarbeiter hätten «Insolvenzverwalter Axel Bierbach zuvor eindringlich, aber vergeblich auf die Problematik der falschen Abrechnungen hingewiesen», führt die Pressemeldung aus.

Harte Vorwürfe

Um dann gleich in der Presseverlautbarung nachzulegen: «Die Vielzahl der Beschwerden» wegen angeblich «falscher Abrechnungen» ließen «damit zunehmend Zweifel an der Werthaltigkeit des BEV-Millionengeschäftes der Creditreform aufkommen». Dies sei umso mehr der Fall, «zumal das Inkassounternehmen über die Problematik der falschen Abrechnungen sehr wohl Bescheid» wisse, so die Pressemitteilung.

  • Doch damit nicht genug. So schreibt die Legal Agentur in ihrer Pressemeldung weiter: «Über das fragwürdige Abrechnungsverhalten» des von der Münchner Richterin «eingesetzten, vorläufigen Insolvenzverwalters Axel Bierbach» sei «die zuständige Insolvenzrichterin am Amtsgericht München» angeblich «bestens informiert».

Eine Vielzahl ehemaliger BEV-Kunden hätte sich auf der Facebook-Seite «BEV Energie Geschädigte» (mit 5450 Mitgliedern) zu Wort gemeldet und beschrieben, dass sie sich «bei der Insolvenzrichterin gemeldet» hätten und diese über die angeblich «falschen Abrechnungen des vorläufigen Insolvenzverwalter Bierbach» informiert hätten.

Richter habe Strafantrag gestellt

Doch damit nicht genug: «Der ehemalige Richter Bernhard Kreilinger, ehemaliger Stromkunde der BEV» habe, heißt es weiter in der Pressemitteilung «inzwischen Strafanzeige wegen Erpressung (§ 253 StGB) gegen Insolvenzverwalter Bierbach gestellt, weil er Forderungen von durch die Creditreform «eingeschüchterten, beziehungsweise getäuschten Kunden eintreiben» lasse.

  • So drohe «die Creditreform» angeblich «widerspenstigen Kunden mit hohen Gebühren und Schufa-Einträgen».

Bis Ende August 2019 hätte Bierbach angeblich die gigantische Menge von «circa 300.000 Rechnungen» an BEV-Kunden erstellen lassen. Von diesen Rechnungen seien aber bislang lediglich rund «100.000 versendet» worden. Dies seien, so die Pressemitteilung, «Rechnungen für Nachzahlungen im Wert von rund 12 Mio. Euro».

Millionen-Beträge

Die «200.000 Rechnungen über Guthaben der BEV-Kunden», die laut Energie Wirtschaftsgesetz (EnWG) angeblich innerhalb «von 6 Wochen nach Lieferende versendet» werden hätten müssen, seien «allerdings von der BEV nicht verschickt» worden.

  • Dies sei nicht geschehen, «obwohl sie bereits fertig erstellt» worden wären.
  • Das Guthaben der BEV-Kunden betrage angeblich «rund 27 Millionen Euro (Stand 19.8.2019)», ist der Pressemitteilung weiter zu entnehmen.
  • Auf diese Weise versuche «der vorläufige Insolvenzverwalter» die BEV-Kunden «gleich zweifach» angeblich «auszutricksen», werfen ihm die Autoren der Pressemeldung weiter vor.

Zum einen nehme «er den Gläubigern die Möglichkeit sich gegen eine auf falscher Grundlage erstellten Rechnung zu wehren».

  • Zum anderen, heißt es in der Pressemeldung zudem, nehme der vorläufige Insolvenzverwalter Bierbach angeblich «den Gläubigern» damit «auch die Möglichkeit die Guthabenforderungen aus den Abrechnungen.. nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden».
  • Dies sei «unabhängig davon», ob die Abrechnungen «korrekt» seien «oder nicht».

Wehlauer wehrt sich

Die Pressemeldung schließt mit zwei Zitaten: So wird Boris Wehlauer, ehemaliger CEO und Verwaltungsrat der Schweizer Genie Holding AG (die Muttergesellschaft der BEV) mit den Worten zitiert:

  • Die Münchner Richterin «verkenne», dass «Insolvenzverwalter Bierbach die BEV selbst in diese Situation getrieben» habe.
  • Dies habe er angeblich getan «indem er das vorliegende Sanierkonzept nicht umgesetzt» habe.

Immerhin: Nach dem Stromanzeiger vorliegenden Informationen soll ein großer Energieversorger aus dem schweizerischen Zug, der bereits sehr erfolgreich in einigen europäischen Ländern aktiv ist, Interesse an einem BEV-Einstieg gehabt haben, was noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens klar gewesen sei.

Davon unberührt attackiert Wehlauer die Amtsrichterin in der Pressemitteilung weiter mit den Worten:

  • So sei «die Insolvenzrichterin durchaus im Bilde» über das angeblich «skrupellose Abrechnungsverfahren des vorläufigen Insolvenzverwalters».
  • So versuche der vorläufige Insolvenzverwalter angeblich «offenbar mit allen Mitteln», mit «seinen Abrechnungsmethoden Masse für die Insolvenz zusammen zu tragen». Dies «ignoriere» aber die zuzsändige Münchner Richterin «offenbar».
  • So bleibe trotz «der Strafanzeigen und trotz der Vielzahl an Beschwerden» die Münchner Richterin «jedoch aus unerfindlichen Gründen untätig».

Desweiteren sieht Wehlauer die Rechtslage so, dass auf Grund eines «fertig ausgehandelten Deals mit einem potentiellen Käufer der BEV», die Fortführung der Geschäfte «die Pflicht des Insolvenzverwalters Bierbach gewesen wäre». Was dieser aber nicht gemacht habe.

Auch Rechtsanwalt Sascha Walter übt harsche Kritik

Zuletzt wird Sascha Walter, Rechtsanwalt der Kanzlei Walter & Walter aus Frankfurt a.M., welche Unternehmer Wehlauer vertritt, mit den folgenden Worten zitiert:

  • «Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Die Aufsicht über den Insolvenzverwalter obliegt dem Insolvenzgericht. Die zuständige Richterin muss die Handlungen des Insolvenzverwalters überwachen und hat seine Handlungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.»

Interessant: Sasche Walter ist selber ebenfalls ein Insolvenzverwalter, lässt sich seiner Homepage entnehmen.

"Falsche Abrechnungen"

Zudem wird Walter in der Pressemeldung mit den Worten zitiert:

  • «Bewusst falsche Abrechnungen und auch weitere Sachverhalte» lägen, so der Anwalt «ein Fehlverhalten des vorläufigen Insolvenzverwalters nahe».
  • Es stelle «sich die Frage, ob Herr Rechtsanwalt Bierbach angesichts dieser Situation noch als endgültiger Insolvenzverwalter ernsthaft in Betracht kommen» könne.

Das sagt Insolvenzverwalter Axel Bierbach in seiner Stellungnahme

Stromanzeiger.de bat Axel Bierbach von der umstrittenen Münchner «MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen» angesichts der massiven Vorwürfe um eine Stellungnahme, die auch einging.

  • MHBK zählt zu den großen Insolvenzkanzleien in München.
  • Sie rühmt sich gerne damit, angeblich besonders viele Unternehmen durch eine Sanierung nach einer Insolvenz wieder flott gemacht zu haben.

Die Stellungnahme von Bierbach veröffentlichen wir an dieser Stelle auf Grund der Komplexität der Vorgänge komplett. So schrieb er uns:

«Insolvenzantragsverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Axel W. Bierbach, zur heutigen Pressemitteilung der NAIMA Strategic Legal Services GmbH"».

"Vorwürfe entbehren jeder Grundlage"

"Zur heute veröffentlichten Pressemitteilung der NAIMA Strategic Legal Services GmbH mit der Überschrift ‚BEV: Aufstand der Gläubiger gegen untätige Insolvenzrichterin‘ nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Axel W. Bierbach, wie folgt, Stellung:

„Die in dieser Pressemitteilung erhobenen Vorwürfe, denen zufolge die BEV auf meine Anweisung hin massenhaft falsche und überhöhte Abrechnungen an Kunden versendet, entbehren jeder Grundlage. Der Vorwurf, die Jahresverbrauchsrechnung beruhe unsererseits nicht auf tatsächlichen Verbrauchswerten, sondern vielmehr nur auf Verbrauchsschätzungen, ist falsch.

Grundlage der von der BEV erstellten Verbrauchsberechnungen sind die Informationen der Netzbetreiber, die diese uns zum Verbrauch der einzelnen Kunden und zu den Zählerständen melden. Bei fehlenden Zählerständen werden die Kunden direkt von der BEV angeschrieben und um Auskunft ihrer Zählerstände gebeten.

"Unterschiedliche Meinungen zu Boni für Neukunden"

Was die Anrechnung der Bonusansprüche, insbesondere die Boni für Neukunden betrifft, gibt es unterschiedliche Meinungen. Nach unserer Rechtsauffassung besteht kein Anspruch auf den Neukundenbonus, wenn das Vertragsverhältnis des Kunden kürzer als zwölf Monate besteht.

Ich möchte betonen, dass auf die bisher erstellten und versendeten insgesamt rund 142.000 Endabrechnungen hin bisher sehr wenig Kritik am Abrechnungsverfahren gekommen ist und die Zahlungsquote der Kunden für ihre offenen Energielieferungen bisher sehr hoch ist.

Aber natürlich gibt es auch Kunden, die der Ansicht sind, dass sie einen anderen bzw. geringeren Betrag bezahlen mussten und Widerspruch gegen ihre Endabrechnung einlegen. Diese Widerspruche werden kontinuierlich juristisch geprüft und bearbeitet. Es werden in berechtigten Fällen Korrekturabrechnungen erstellt. Das Inkassoverfahren ruht, solange die Prüfung andauert.

"Tatsache ist, dass die BEV bereits rund 400.000 Abrechnungen, davon mehr als 260.000 Abrechnungen mit Kunden-Guthaben erstellt hat"

Der weiterhin in dieser Pressemitteilung geäußerte Vorwurf, dass ich die Auszahlung von Kunden-Guthaben für zweitrangig halte und die Kunden ‚austricksen‘ möchte, indem nur Endabrechnungen mit Nachforderungen versandt werden, ist ebenfalls falsch. Tatsache ist, dass die BEV bereits rund 400.000 Abrechnungen, davon mehr als 260.000 Abrechnungen mit Kunden-Guthaben erstellt hat.

Diese können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger versandt werden. Denn erst dann können die Gläubiger der BEV ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Damit ist kurzfristig zu rechnen.

In seltenen Fällen haben einzelne Kunden mehrere Verträge und aus einem Vertrag sind sie Gläubiger, aus dem anderen Schuldner. In diesen Fällen besteht regelmäßig eine zulässige Aufrechnungslage. Die betreffenden Kunden müssen die BEV darüber nur über die zur Verfügung stehenden Kontaktformulare informieren, denn diese Information kann aus dem Abrechnungssystem der BEV leider nicht automatisch ermittelt werden.

Muttergesellschaft verweigerte "Übernahme der Verträge"

Dass der Versand der Abrechnungen durch die BEV erst im Mai begann und sich über Monate hinzieht, hat vor allem damit zu tun, dass die Muttergesellschaft der BEV, die ebenfalls insolvente Genie Holding AG, deren Mitgesellschafter und Verwaltungsrat der zitierte Herr Boris Wehlauer ist, einer Übernahme der Verträge durch die BEV nicht zugestimmt hatte und es eines sehr aufwändigen Procedere bedurfte, bis die BEV überhaupt in der Lage war, die benötigten Verträge mit den Dienstleistern abzuschließen um die Kundenverträge abrechnen zu können. Die Genie Holding und Herr Boris Wehlauer haben hierzu keinerlei Unterstützung geleistet.

Die Aussage, dass das Inkasso-Unternehmen Creditreform einen Kredit in Höhe von drei Millionen Euro zur Abwicklung der Vertragsbeziehungen gewährt hat, ist korrekt. Ohne eine solche Anschubfinanzierung wäre es nicht möglich gewesen, die Endabrechnungen für alle Kunden zu erstellen. Wir haben verschiedene

Möglichkeiten geprüft; die Creditreform erschien uns angesichts deren großer Expertise und Erfahrung in vergleichbaren Fällen als der geeignete Partner dafür.
Dass ich im Januar einen ‚fertig ausgehandelten Deal‘ mit einem potenziellen Käufer ausgeschlagen habe und kein Interesse hatte, die Geschäfte der BEV fortzuführen, entspricht nicht der Wahrheit. Von einer Strafanzeige der Staatsanwaltschaft gegen mich habe ich keine Kenntnis."

Anmerkung: Die Versender der Pressemeldung bleiben bei ihrer Darstellung.

Update zu Amtsgericht München

Am Dienstag kurz vor 16 Uhr Uhr erreichte zudem die folgende Stellungnahme des Amtsgerichts München die Redaktion:

«Sehr geehrter Herr Richter,

ich darf in Beantwortung Ihrer Bitte um eine Stellungnahme auf die Presseerklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters verweisen, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird:
https://www.bev-inso.de/pdf/20191014_Stellungnahme.pdf".»

Das dort dargestellte Vorgehen des vorläufigen Insolvenzverwalters sei «jeweils mit dem Amtsgericht München abgestimmt» gewesen, schreibt Klaus-Peter Jüngst, «weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München», der auch als Pressesprecher fungiert.

Ob sich die in der Pressemeldung scharf kritisierte Richterin äußern wolle, müsse er mit dieser erst noch abklären.

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