Submetering Kartellamt untersuchte Heizkostenablesedienste

Einmal im Jahr kündigt sich der Außendienst der Heizkostenablesedienste – meist via Brief oder Zettel an Tür oder Briefkasten – an. Häufig von den Branchenführern Techem [1] oder ista [2]. Gelegentlich auch von Brunata München, Minol oder Kalorimeta.

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Geschlossener Markt der Anbieter ohne Wettbewerb

Was die wenigsten Verbraucher wissen: Der Vermieter oder Verwalter sucht den Dienstleister aus, der Mieter zahlt. Denn die Kosten die durch diese Dienstleistung entstehen sind umlagefähig, der Vermieter kann sie auf die Nebenkostenabrechnung draufschlagen. Egal wie teuer diese Dienstleistung ist, der Auftraggeber bleibt nicht auf den Kosten sitzen. [3]

Deshalb kritisieren Experten: Diejenigen, die beauftragen, haben letztlich keinen wirtschaftlichen Anreiz, die Ablesekosten in Grenzen zu halten. [4] Bereits im Vorjahr sah sich das Bundeskartellamt genötigt, die Ablesebranche, besser gesagt den Wirtschaftszweig Submetering, genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Behörde stellte fest, dass es sich hierbei um ein wettbewerbsloses Oligopol handelt. Sprich: Der Markt der Heizkostenableser wird von wenigen Unternehmen (Monopolisten) beherrscht. [5]

Wenige Anbieter – hohe Rendite – Verbraucher zahlen

Es ist ein einträglicher Markt mit wenigen Wettbewerbern: „Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet erreichten die beiden Marktführer Techem und ista im Jahr 2014 einen gemeinsamen Umsatzanteil zwischen 50 und 60 Prozent und die größten fünf Anbieter erreichten gemeinsam einen Umsatzanteil zwischen 70 und 80 Prozent“, so die Untersuchung Submetering des Bundeskartellamtes. Auf diese wenigen Dienstleister entfällt ein Umsatzvolumen von 1,47 Mrd. Euro, so das Amt weiter.

 

Das macht im Schnitt nach Expertenschätzungen etwa 74 Euro je Wohneinheit im Jahr. Die Masse macht letztlich das Geschäft der Ableseunternehmen aus. Die Mieter wiederum wissen häufig nicht, wer ihnen da das Geld aus der Tasche zieht und wehren sich in der Regel nicht.

Das Kartellamt stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Renditen der oligopolartig auftretenden Ableseunternehmen „als eher hoch zu bezeichnen“ sind. [6]

1/3 aller Heizkostenabrechnungen nicht korrekt

Doch das allein ist nicht alles. Laut Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen (Projekt: „Aufbau eines Marktwächters Energie (A-MWE 2017/2018)“) ist nur jede dritte abgelesene Heizkostenabrechnung korrekt. [7] Sprich: Sie sind fehlerhaft oder bedürfen einer Klärung.

Zu den häufigsten Fehlern gehörten: fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils, unzulässige Abrechnung von Heizungsbetriebskosten, keine verbrauchsabhängige Abrechnung, sondern Verteilung der Kosten bis zu 100 Prozent nach der Fläche, fehlerhafte Abrechnung des Gesamtbrennstoffverbrauchs, fehlende Angaben. [8]

Ein Spiegelbild der schwierigen Dreiecksbeziehung zwischen Vermieter/ Verwaltung, Mieter und Heizkostenableser geben auch Bewertungsportale, etwa wie reclabox.de, wider. [9]

Kartellamt fordert Lösungen und will selbst aktiv werden

Unbestreitbar schwach ist die Position der Mieter, welche am Ende für die teuren Dienstleistungen bezahlen müssen. Denn die Gesellschaften verhandeln mit dem Vermieter oder Hausverwalter – die können sich das Geld von den Bewohnern zurückholen. Selbst wenn sich Vermieter und Hausverwaltungen auf Basis von Mieterbeschwerden entschließen den Ableseservice zu wechseln, werden diese mit technischen Mitteln erschwert. So bauten die Unternehmen Hürden für den Anbieterwechsel auf, weil sie etwa spezifische Ablesegeräte verwendeten, stellte das Kartellamt fest.

Die in Bonn ansässige Kartellbehörde empfiehlt dem Gesetzgeber mehr Transparenz im Markt für die Verbraucher zu schaffen, Zähler kompatibler zu gestalten und Eichfristen zu vereinheitlichen.

Zudem könne eine Belebung des Wettbewerbs dazu führen, dass die Verbraucher weniger zahlen müssten, so die Wettbewerbshüter. Geschieht nicht genug, will die Kartellbehörde selbst einschreiten. [10]

Einzelnachweise

[1] Techem GmbH, wikipedia.de. Abruf am 30.10.2018

[2] Ista International GmbH, wikipedia.de, Abruf am 30.10.2018.

[3] Der Ärger der Mieter ist berechtigt von Klaus Max Smolka, faz.net vom 04.05.2017. Abruf am 30.10.2018.

[4] Die Macht der Ablesedienste von Jörg Göbel und Markus Reichert, zdf.de vom 21.08.2018. Abruf am 30.10.2018.

[5] Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten, bundeskartellamt.de vom 04.05.2018. Abruf am 301.10.2018.

[6] Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten, bundeskartellamt.de vom 04.05.2018. Abruf am 301.10.2018 und Der Ärger der Mieter ist berechtigt von Klaus Max Smolka, faz.net vom 04.05.2017. Abruf am 30.10.2018.

[7] Heizkosten: Abrechnungen zu häufig fehlerhaft von Svenja Gesemann, marktwaechter.de vom 22.08.2018. Abruf am 30.10.2018 und Der Ärger der Mieter ist berechtigt von Klaus Max Smolka, faz.net vom 04.05.2017. Abruf am 30.10.2018.

[8] Fehler in Heizkostenabrechnungen von Svenja Gesemann, marktwaechter.de vom 22.08.2018. Abruf am 30.10.2018.

[9] Die Macht der Ablesedienste von Jörg Göbel und Markus Reichert, zdf.de vom 21.08.2018. Abruf am 30.10.2018.

[9] Kundenbeschwerden bei reclabox.de zu Techem GmbH. Abruf am 30.10.2018 und Kundenbeschwerden bei reclabox.de zu ista GmbH. Abruf am 30.10.2018.

[10] Heizkosten: Abrechnungen zu häufig fehlerhaft von Svenja Gesemann, marktwaechter.de vom 22.08.2018. Abruf am 30.10.2018 und Der Ärger der Mieter ist berechtigt von Klaus Max Smolka, faz.net vom 04.05.2017. Abruf am 30.10.2018.


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