E.ON SE übernimmt Stromverteilnetzbetreiber Innogy SE von der RWE AG

Die Konzentration im deutschen Strommarkt gewinnt weiter an Fahrt. Jetzt teilte der Energieriese Eon mit, man übernehme die RWE-Tochter Innogy, einen großen Verteilnetzbetreiber.

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Die Übertragung von Strom kostet die Deutschen Milliarden an Euro. Das Geld eintreiben müssen die Energieversorger wie eine Art Inkassobüro für die Übertragungsnetzbetreiber. Einer der Zwangs-Eintreiber war die kürzlich konkurs gegangene BEV Energie. Rund 25 Prozent der mit Stromrechnungen eingetriebenen Gelder müssen die Energieversorger an die Übertragungsnetzbetreiber weiterreichen.

Fakt ist: Das Geschäft mit den Übertragungsnetzen und Verteilnetzen ist ein staatlich garantiertes Milliardengeschäft in Deutschland.

Denn der Gesetzgeber gibt vor, dass gut 25 Prozent von jeder Stromrechnung, welche Bürger bezahlen, die Energieversorger wie ein Inkassobüro direkt an die Übertragungsnetzbetreiber oder kleineren Verteilnetzbetreiber, die meist in der Hand der Stadtwerke oder Gemeindewerke sind, abführen müssen.

Nach Medienberichten werde Eon künftig rund 50 Millionen Verbraucher über die Verteilnetze mit Strom versorgen.

 

Hohe Zwangsabgaben, Vermittlungsprovisionen

Da es gerade in Deutschland faktisch eine Zwangsabgabe an die Netzbetreiber gibt, ist das Geschäft entsprechend beliebt und höchst rentabel. Denn fürs Zahlen müssen die Energieversorger sorgen, die beispielsweise auf Verivox oder Check24 oder Preisvergleich.de oder Billiger.de gelistet sind.

Wie riskant das Geschäft auf diesen Portalen ist, zeigte unlängst der Konkurs der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, aus München und Offenburg, kurz BEV Energie.

Das Unternehmen soll nach Marktgerüchten in den vergangenen Jahren bis zu 40 Millionen Euro an Vermittlungsgebühren an Verivox und Check24 bezahlt haben und weit über 100 Millionen Euro an die Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber überwiesen haben. Heute kursieren angebliche BEV-Schuldenzahlen von über 100 Millionen Euro im Raum.

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